Abbau Teilhabeverlust

Teilhabeverlust

Eine körperliche oder psychische Behinderung ist in der Regel mit Einschränkungen nicht nur im persönlichen Leben, sondern auch in der Teilhabe am sozialen Leben, am Arbeitsleben oder an Maß-nahmen der Aus- und Weiterbildung verbunden. Die Sozialgesetzgebung ist deshalb darauf orientiert, derartige Verluste zu vermeiden, zu minimieren oder auszugleichen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“. Der Rehabilitation wird mit höchster Priorität eine frühzeitige gutachterliche Feststellung des individuellen Rehabilitationsbedarfes sowie Prävention vorgegeben, um auf dieser Grundlage die vorhandenen Einschränkungen zu mindern. Nur über eine erfolgreiche Rehabilitation führt auch der Weg in die Wiedereingliederung.   


Lassen Sie sich als behinderter Mensch oder als pflegender Angehöriger auf dem Weg durch die Rehabilitation und zur Wiedereingliederung durch den LWP begleiten.