§37 SGB XI Pflegegeld für selbstbeschaffte Hilfen |

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 können anstelle der häuslichen Hilfe ein Pflegegeld beantragen, mit dem der Pflegebedürftige die erforderlichen Pflegemaßnahmen selbst sicherstellt.
Dieses Pflegegeld beträgt monatlich
316 € bei Pflegegrad 2
545 € bei Pflegegrad 3
728 € bei Pflegegrad 4
901 € bei Pflegegrad 5
Pflegebedüftige, die ein solches Pflegegeld beziehen haben
- halbjährlich einmal (bei Pflegegrad 2 und 3)
- vierteljährlich einmal (bei Pflegegrad 4 und 5)
Diese Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sowie der pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Der LWP verfügt über die vom Landesverband der Pflegekassen für Berlin anerkannte pflegefachliche Kompetenz. Buchen Sie bei uns einen Termin, wenn Sie Pflegegeld beziehen!