Alles zur sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) vertiefend |
Die Pflegeversicherung sichert das Risiko pflegebedürftig zu werden ab. Sie wurde im Gefolge der demografischen Entwicklung 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und als Pflichtversicherung (SGBXI) eingeführt und ist seither rechtlich umfangreich ausgestaltet und weiterentwickelt worden. Danach (§14) sind „pflegebedürftige" Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und wird gemäß §15 je nach der Schwere der Pflegegrade 1-5 bemessen. Dabei werden vor allem die Beeinträchtigungen in Bezug auf Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, die tägliche Selbstversorgung, die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte in Betracht gezogen.
Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt.
Sie sind als „Kostenbeteiligung“ in Verbindung mit den persönlich zu tragenden Aufwendungen zu verstehen und außer bei technischen Hilfsmitteln und Pflegekursen der Höhe nach begrenzt.
Die Prioritäten dabei sind eine höchstmögliche Minderung der Einschränkungen (z.B. durch Reha-Maßnahmen und Trainings) und bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst häusliche Pflege (auch in Verbindung mit Leistungen der Krankenkassen für häusliche Krankenpflege).
Die Pflegeversicherung unterstützt
- die häusliche Pflege (Pflegegeld in Verbindung mit Qualitätssicherungsbesuchen sowie Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst oder die Kombination von Beidem)
- die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad
- Pflegepersonen mit einer Unfallversicherung, mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und mit einem Steuerfreibetrag
- mit zusätzlichen Leistungen bei Bedarf
- Verhinderungspflege,
- stationäre Kurzzeitpflege,
- Pflegehilfsmittel,
- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung
mit einem monatlichen Entlastungsbetrag (§45b) in Höhe bis zu 125,00€ für alle Pflegegrade die Alltagshilfe
- mit Leistungen bei vollstationärer Pflege in Abhängigkeit vom Pflegegrad, darunter auch in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
- mit Leistungen in ambulant betreuten Wohneinrichtungen (Pflege-WG)
- Pflegekurse für Angehörige und für ehrenamtliche Pflegekräfte
Der LWP rät zudem zu einem Nothilfepass und zu einem Nothilfeordner.
Der Nothilfepass, wichtig für alle Personen mit Einschränkungen, gibt Auskunft über persönliche Daten:
Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer/den Angehörigen, der im Notfall benachrichtigt werden sollen
- den Hausarzt
- Blutgruppe und Rhesusfaktor
- regelmäßig eingenommene Medikamente
- Unverträglichkeiten
- Allergien
- eventuell bekannte Erkrankungen
So ein Passformular ist für ca. 3,00 € käuflich zu erwerben. Wer sich häufig im Ausland aufhält, sollte auf den Europäischen Notfall-Ausweis setzen.
In einem Nothilfeordner sind alle wichtigen Ärzte, Verträge, Behandlungen, Krankenhausabschlussberichte, Medikamente usw. verankert. Er ist allerdings immer nur so gut, wie man ihn pflegt und aktualisiert.
- Die Kühlschranktürbox ist eine „Wanderdose“, welche die lebenswichtigen Informationen wie Blutgruppe, Medikamententplan, Notfallnummern, Ansprechpartner usw. beinhaltet. Sie wird vom Rettungsdienst aus dem Kühlschrank entnommen und der Rettungsstelle übergeben. Von dort wird sie auf die Stationen weitergereicht. Somit sind alle wichtigen Daten immer dort, wo der Betroffene selber ist.
Die Experten des LWP sind kompetent, Sie in allen Bereichen der Pflege detailliert und zielführend zu beraten und zu unterstützen. Gleiches gilt für den barrierefreien Umbau und die Wahrung ihrer Rechte. Der Verein LWP leistet praktische Alltagshilfe für Pflegebedürftige auf der Grundlage des Entlastungsbeitrags von monatlich 125,00 €. In der Niederlassung Mark-Twain-Straße können Hilfsmittel in ihrer Funktion demonstriert werden.