Leistungen nach § 45 SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen)

45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag

Nach dieser Bestimmung haben die Pflegekassen insbesondere für pflegende Angehörige unentgeltliche Schulungskurse durchzuführen, um das soziale Engagement zu stärken, die Pflege zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte Belastungen zu mindern.  


  • Diese Angebote sollen darauf gerichtet sein, Pflegepersonen zu entlasten sowie Pflegebedürftigen zu helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und ihren Alltag weiterhin selbständig bewältigen zu können. Die kostenpflichtigen Angebote müssen von der jeweiligen Landesregierung anerkannt sein. Zudem wird eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation der Helfenden, deren regelmäßige Schulung und Fortbildung sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer vorausgesetzt.   
 

45b SGB XI Entlastungsbetrag

 
  • Nach dieser Bestimmung haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00€ monatlich für Aufwendungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der ambulanten Pflegedienste sowie für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote der Alltagshilfe. Nicht verbrauchte Mittel können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
 

Der LWP leistet anerkannte Alltagshilfe im Sinne der §§ 45 a+b SGB XI. Er erfüllt sämtliche Anforderungen des §45a SGB XI. Ab Pflegegrad 1 können Sie oder Ihre bevollmächtigten pflegenden Angehörigen den monatlichen Entlastungsbetrag für die Alltagshilfe des LWP in Anspruch nehmen